Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Susan Beutel

Ablauf

SCHRITT 1: Therapeutische Sprechstunde
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Wir vereinbaren telefonisch oder per Mail einen Termin für die Therapeutische Sprechstunde. Im ersten Termin lernen wir uns kennen und besprechen das Anliegen. So kann ich die Art und Schwere der Problematik erfassen und Vorschläge zur Behandlung machen. Auf der Grundlage der Anamnese wird dann eine Diagnose erstellt. Auch bei einer Jugendlichentherapie ist an dieser Stelle das Gespräch mit den Eltern wichtig und hilfreich, auch wenn sie im Laufe der Therapie dann weniger oder gar nicht mehr einbezogen werden.

In bis zu fünf unverbindlichen Therapeutischen Sprechstunden klären wir Fragen wie:

  • Sind Beratungsgespräche ausreichend, oder ist eine Therapie sinnvoll?
  • Ist eine ambulante Psychotherapie oder eine stationäre Therapie empfehlenswert?
  • Sollte eine vertiefte Diagnostik angeschlossen werden?

Als Therapeutin unterliege ich selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Bitte zur ersten Stunde mitbringen:

  • Versichertenkarte
  • Den Anmeldebogen können Sie hier herunterladen:

Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht für minderjährige Kinder muss eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils eingeholt werden.

Eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten können Sie hier runterladen:

SCHRITT 2: Antragstellung bei der Krankenkasse
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Entscheiden wir uns dafür, eine Therapie zu beantragen, besprechen wir den Behandlungsplan und stellen den Antrag bei der Krankenkasse. Dafür ist ein „Konsiliarbericht“ nötig. Er wird von einem Arzt ausgefüllt. Der ärztliche Blick ist sinnvoll, um eventuelle körperliche Ursachen der Probleme auszuschließen oder aber eine Mitbehandlung in die Wege zu leiten. Dies kann z.B. bei dauerhaften Schmerzen (Bauch-, Kopf-, Rückenschmerzen) sehr wichtig sein.

Meist empfiehlt es sich, zunächst eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) zu beantragen. Im zweiten Schritt können bei Bedarf weitere Stunden als Langzeittherapie (bis 150 Stunden) beantragt werden.

In der Kindertherapie werden die Eltern eng mit einbezogen. Die Elternstunden finden dann etwa 1-2x im Monat statt. In der Jugendlichenpsychotherapie werden die Eltern je nach Absprache mit dem Jugendlichen einbezogen.

SCHRITT 3: Beginn der Therapie
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Mit der Genehmigung der Krankenkasse startet die Therapie. In der Regel finden die Therapiestunden ein bis zweimal wöchentlich statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Damit eine Therapie erfolgreich sein kann, sind Regelmäßigkeit, Einhaltung der Termine, Motivation und Offenheit aller Beteiligten sehr entscheidend.

Rufen Sie mich für ein erstes Gespräch gerne an oder schreiben eine E-Mail.
Gemeinsam können wir die Situation besprechen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Kosten

Analytische Psychotherapie sowie tiefenpsychologisch fundierte Therapie sind wissenschaftlich anerkannte Verfahren. Hierfür tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel ein bestimmtes Kontingent an Stunden. Es ist sinnvoll, dies vorab zu erfragen.

Behandlungsspektrum

Diese Schwierigkeiten sollten ernst genommen werden:

  • Ablösungsprobleme, Trennungsschwierigkeiten, Prüfungsangst, Panikstörung, Ängste allgemein
  • Anpassungsschwierigkeiten nach Verlusten
  • Geschwisterrivalität
  • anhaltend traurige Stimmungen, beständiges Grübeln, Motivationstief, depressive Stimmungen, Stimmungsschwankungen
  • Unruhezustände, Konzentrationsschwierigkeiten
  • Einschlaf- und Durchschlafstörungen, Albträume
  • Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen, sozialer Rückzug, Umgang mit Mobbing
  • Probleme mit der Geschlechtsrolle
  • körperliche Beschwerden ohne organische Ursache, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
  • Selbstverletzung, wie z.B. ritzen oder Selbstmordgedanken
  • Essstörungen wie Magersucht, Bulimie, Binge Eating
  • Unverarbeitete traumatische Erlebnisse und Schwierigkeiten, nach belastenden Ereignissen wieder ins Leben zu finden, Verlusterfahrungen
  • Störungen der Emotionsregulation
  • Schulvermeidung
  • Zwänge
  • Enuresis und Enkopresis
  • Emotional-körperliche Symptome nach einschneidenden Lebensveränderungen oder Lebensereignissen sowie bei akuten Krisen
  • Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • schwere und/oder chronische (körperliche) Erkrankungen die zugleich ein seelisches Leiden mit sich bringen oder eine Belastung darstellen
  • Kinder -und Jugendliche mit einer körperlichen Einschränkung/ Behinderung und damit verbundenen emotionalen Schwierigkeiten

    All diese Beschwerden stellen nur einen Auszug der Themen dar, bei denen Psychotherapie hilfreich ist. Es sind die häufigsten Gründe, weshalb Menschen sich entscheiden, eine Therapie zu machen.

Akute Situation:

In akuten Notlagen und suizidalen Krisen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Psychiatrische Klinik:

St. Marien-und St. Anna Stift: 0621/5702-4400 (innerhalb der Sprechzeiten); 0621/5501-0 (außerhalb der Sprechzeiten)

Kinder-und Jugendpsychiatrie in Heidelberg, Tel: 06221/566914 (tagsüber); 06221/564466 (nachts)

Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim (ZI), Tel: 0621/17037777 (24 h erreichbar)

Kinder -und Jugendtelefon:  0800/116111 (Montag bis Samstag zwischen 14.00 -20.00 Uhr

Elterntelefon: 0800/1110550 (Montag bis Samstag zwischen 14.00-20.00 Uhr)